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MAV - Aufgaben und Befugnisse

Die Kirchen in Deutschland haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg nutzt diese Möglichkeit und hat ein eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG). Dieses MVG gilt anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes. In diesem Gesetz ist geregelt, dass in allen kirchlichen Dienststellen, Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und allen weiteren kirchlichen Dienststellen eine Mitarbeitervertretung gewählt wird. Diese MAV entspricht dem Personalrat bzw. dem Betriebsrat.
Die MAV soll die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten fördern. Alle Beschäftigten können sich also jederzeit mit Fragen oder der Bitte um Unterstützung gegenüber ihrem Arbeitgeber an die MAV wenden.

Detaillierte Informationen über uns und unsere Arbeit finden Sie auf unserer Webseite